TOP1: Bürgerbegehren zum Bebauungsplan Eselshaide II „Wohn- und Lebensqualität erhalten“; Entscheidung über Zulässigkeit
Beschluss: einstimmig
TOP2: Bürgerbegehren zum Bebauungsplan Nußbuckfeld II „Wohn- und Lebensqualität erhalten“; Entscheidung über Zulässigkeit
Beschluss: einstimmig
Die beiden Bürgerbegehren sind rechtlich von der Fragestellung des Begehrens zulässig.
Das weitere Verfahren wird in den kommenden Sitzungen des Gemeinderates entschieden.
Dies sind Stichpunkte aus der Mitschrift des Verfassers.
Der Beitrag stellt kein offizielles Sitzungsprotokoll dar.