Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2009
Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2009

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2009

In der Sitzung vom 23. Juni 2009 war hauptsächliches Thema das Baugebiet Möhrendorf-Süd. Hier wurde nochmal der bisherige Verlauf geschildert.

Auszug aus dem Protokoll:

Standortbestimmung:

Der Gemeinderat Möhrendorf hat durch seinen Aufstellungsbeschluss klar die Umrisse des Baugebiets definiert. Derzeit besteht das Gebiet aus Ackerfläche und Randbegrünung. Im Umfeld herrscht eine ein- bis zweistöckige Bebauung, teils mit Mehrfamilienwohnhäusern in der seinerzeit üblichen Bauform vor.

Ergebnisse der Bürgerforen:

1. Energiegewinnung und –nutzung

– alternative Energiegewinnung hat Konjunktur

– Sonnennutzung günstig

– Geothermie und Fotovoltaik

– Blockheizkraftwerk ist für Baugebiet ungeeignet

– kein Gasanschluss vorhanden (nur Erdöl, Lagertank Flüssiggas)

– Passivhausstandard anstreben

– Wärmepumpensystem

(Erdwärmesonde bei EFH Bedarfstiefe ca. 100 m, Erdkollektoren liegen ca. 1,5 m tief)

bei beiden Systemen ist ein Bodengutachten erforderlich, beide Systemlösungen

dürfen nicht überbaut werden, wasserrechtliche Erlaubnis muss

eingeholt werden

2. Ökologie/Entwässerung/Gestaltung öffentlicher Flächen

– Aufzeigen der Vorteile eines Trennsystems mit Mulden/Rigolen-System

Trennsystem (Ableitung unbelasteter Wässer über separate Systeme, wie

Gräben etc., Oberflächenwässer werden in RMD-Kanal abgeleitet

Dachbegrünung extensiv/intensiv

– Verzögerung des Abflusses

– Filtration, Retention

– Versickerung

– Grundwasseranreicherung, ökologisch durchaus nennenswerter Aspekt

(Zwischenschaltung einer Zisterne für Gartenbewässerung),

Regenwassernutzung

– Toilette, Waschmaschine (durchschnittl. Wasserverbrauch pro Einwohner ca. 130 l/Tag)

Gestaltung öffentlicher Flächen

– Straßenraum mit Grün

– Grünfläche als Aufweitung

– Grünfläche als Erholungsflächen

– Schaffung von Ausgleichsflächen

Konzeptentwurf Entwässerung

– möglicherweise Muldensystem (Muldentiefe ca. 30 cm, Vorteile: sieht natürlich aus,

(Herstellungskosten verträglich)

3. Bauformen, Baustile

– Einfamilienhäuser freistehend

– Einfamilienhäuser in verdichteter Bauweise

– Reihenhaus/Kettenhaus

– Doppelhäuser

– Mehrfamilienhäuser

traditionell fränkisch wie Bestand oder modern Baustile

– traditionell fränkischer Baustil

– modernes Bauen

– Flachdach begrünt

– Bungalow, Atriumhaus

– Kubus

Vision Einfamilienhaus: moderne Interpretation

Vision Mehrfamilienhaus: terrassiert

Ziel von Planer Herr Schönfelder ist ein energetisch und ökologisch nachhaltiges Baugebiet.

Folgende Eckpunkte wurden Herrn Schönfelder mit auf den Weg gegeben:

Zulassung von Mehrfamilienhäusern

Bei der Mehrfamilienhausbebauung sollen die Wohngebäude zwischen 4 und maximal 8 Wohneinheiten aufweisen. Die Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse oder zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss betragen. Standort: parallel zur Erlanger Straße sowie südlich des Hauptgrünzugs, auf der Kanalseite abgeflacht.

Zulassung von Einfamilienhäusern

Für die Einfamilienhäuser sind maximal 2 Vollgeschosse (1+D) vorzusehen.

Zulassung von Reihenhäusern

Man einigt sich einstimmig darauf, eine Reihenhausbebauung nicht zuzulassen. Das Gleiche gilt für die Bebauung mit Kettenhäusern. Die Höhe des Kniestockes wird nicht festgesetzt. Pult- oder Tonnendachformen sind nicht gewünscht.

Zulässige Dachformen

Man einigt sich einstimmig darauf, Dachneigungen nicht unter 25 Grad zuzulassen (somit sind Dachneigungen möglich von 25 bis 50 Grad)

Firsthöhenbegrenzung

Festsetzung der Firsthöhe unter 11,25 m (siehe Bebauung Tretenäcker) mit Bezugspunkt Straße.

Grundstücksgrößen

Bebauung mit Einfamilienhäusern, Grundstücksgröße mind. 400 m², max. 650 m²

Bebauung mit Doppelhäusern, Grundstücksgröße mind. 300 m², max. 400 – 500 m²

Richtung Kanal sollen auch größere Grundstücke zur Verfügung stehen (ca. 800 m²)

Dach-/Fassadengestaltung

Zur Eindeckung sind rote, braune, graue oder schwarze Dacheindeckungen zulässig. Für die Mehrfamilienhausbebauung ist auch eine Metalleindeckung zulässig. Fassadengestaltung: keine Festsetzungen

Garagen

Gemeindliche Stellplatzsatzung findet Anwendung. Garagendächer dürfen als Flachdach mit Begrünung errichtet werden. Orientierung des Garagendaches an Dachform des Haupthauses

Öffentliche Stellflächen

Ausreichende öffentliche Stellflächen müssen geschaffen werden

Gestaltung des Straßenraumes

Straßenbreiten des Speckwegs und Schwalbenwegs nach Süden hin werden übernommen (Möglichkeiten: klassischer Querschnitt oder Mischverkehrsfläche → man einigt sich darauf, die Verkehrsflächen als Mischverkehrsflächen zu gestalten

Einrichtung einer Rechts-vor-links-Regelung

Straßenbegleitgrün ist nicht gewünscht

Entwässerung/Versickerung

Entwässerung erfolgt im Trennsystem

Man spricht sich gegen die oberflächennahe Ableitung der Oberflächenwässer mittels Gräben aus. Eine Versickerungsmöglichkeit vor dem Einleiten der Wässer in den MD Kanal soll geprüft werden.

Hauptgrünstreifen

Herr Schönfelder wird hierzu Vorschläge machen.

Energiegewinnung

Regenerative Energiequellen sollen zum Einsatz kommen Passivhausstandard ist erwünscht

Die Gemeinde Möhrendorf wird Anträge auf Wärmesondenbohrungen unterstützen.

Kinderspielplatz

Es wird angedacht, auf der Waldfläche von Herrn Polster einen Kinderspielplatz zu errichten.

Im Tagesordnungspunkt 2 ging es um den Nachtragshaushalt. Es ist ein erneuter Nachtragshaushalt nötig, um die Kanalsanierungsarbeiten abzudecken. Dieser Nachtragshaushalt wurde einstimmig genehmigt.

Malerarbeiten stehen in der Grundschule an. Der Auftrag wurde an die Firma Scholten vergeben. Auftragssumme sind 13.075,84 € brutto.

Im letzten Tagesordnungspunkt wurde über die Anschaffung eines Trinkwassersprudlers für das neue Rathaus diskutiert. Der Anschaffungspreis des Gerätes beträgt 3.000 € netto. Die zweimal im Jahr durchzuführende Wartung kostet je 380 € netto. Die Kosten für die auswechselbare CO2-Flasche (10kg) betragen 90 €. Eine Flasche reicht für ca. 2.000 l Tafelwasser (1 m³ Wasser kostet 3,07 €.). Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

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